Restwertabrechnung im Leasing
Bei diesem Modell besteht das dem Leasinggeber zustehende Gesamtleasingentgelt aus der bei Vertragsbeginn fälligen Sonderzahlung (soweit vereinbart), den während der Leasingzeit fällig werdenden Leasingraten und dem sog. kalkulierten Restwert, der bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet wird. Sprich, ist das Fahrzeug bei Rückgabe weniger wert als der im Vertrag vertraglich vereinbarte Restwert, so muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen also nachzahlen. Das dabei zugrundeliegende Restwertrisiko, nämlich die Unsicherheit, ob sich der bei Vertragsabschluss angenommene Restwert bei Vertragsablauf tatsächlich erreichen lässt beziehungsweise eintritt, trägt voll und ganz der Leasingnehmer. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Restwertgarantie des Leasingnehmers im Vertrag nicht ausreichend deutlich beschrieben ist. Dann muss er für eine Deckungslücke bei der späteren Verwertung des Fahrzeugs nicht einstehen.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie sich hierbei ausreichend absichern können – zum Beispiel durch eine Versicherung und prüfen Sie ferner den Vertrag genau. Hier noch ein Tipp: Computerservice Wetzlar