Kilometerabrechnung im Leasing
Die Kilometerberechnung charakterisiert eine im Vorfeld festgelegte Kilometerleistung während der Vertragslaufzeit. Wenn diese endet, gibt es allgemein zwei Szenarien für die Fahrzeugrückgabe:
Es wurden mehr Kilometer erreicht als vereinbart: Mehrkilometerfall – dies bezeichnet, die über die im Leasingvertrag festgelegten Kilometer hinaus gefahrenen Kilometer mit dem Leasingfahrzeug. Die Kosten pro Kilometer werden meist auf Basis des Fahrzeugneupreises berechnet und sind von vorneherein im Leasingvertrag fest definiert.
Minderkilometerfall: Tritt ein, wenn weniger gefahren wurden, als im Leasingvertrag zunächst festgelegt. Meist werden die übrigen Kilometer vergütet, jedoch in der Regel zu einem niederen Wert als der Mehrkilometersatz – zudem wird meistens ein Kulanz von 2500km nach oben wie unten gewährleistet; dies bedeutet, dass innerhalb dieses Bereiches keine Vergütung erfolgt. Zu beachten ist, das einige Leasinggeber die Minderkilometer aber auch gar nicht vergüten.
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